Es steht auch für uns außer Frage, dass grundsätzlich auch in Nürnberg städtebaulich nachverdichtet werden muss, es geht nur um das Maß der Nachverdichtung. Die Nachverdichtung an der Solnhofener Straße ist fertig und leider zu stark. Beim Folgeprojekt des SWN wurden wir rechtzeitig informiert. In der Dollnsteiner Straße sollen 2 5-stöckige Blöcke dazwischen gebaut werden, hoffentlich dieses mal mit Aufzug. Wir halten das ebenfalls für eine zu starke Nachverdichtung.
Die Flächenabstandsregelung wurde von 1:1 auf 4:10 geändert und vom Stadtrat einstimmig beschlossen. Wir halte diese Regelung auch heute noch als Gefahr für die Bürger. Wir bitten den Stadtrat nochmals um Korrektur dieses Beschlusses, der nur für die Innenstadt gelten darf.
In den gewachsenen Siedlungen ( z.B. Walter-Flex-Straße ) wird auf einem Grundstück, das bisher eine DHH hat, ein Haus mit 6 ETW genehmigt (Hnr. 23) Die Hnr. 104, 136, und 181 stehen zum Verkauf. Wir wissen, dass es für die Verwaltung nicht einfach ist ohne Bebauungsplan ein derartiges Ersuchen des Bauträgers abzulehnen, da nach §34 BauGb wie in der Umgebung bebaut zu genehmigen ist. Da machen sich die alten Bausünden bemerkbar. Wir bitten die Anzahl der Wohneinheiten auf 4 zu begrenzen, da sonst trotz ausgewiesener Stellplätze der Park/Verkehrsinfarkt immer näher rückt. Ich traue mir für unseren Verein keinen Bus mehr zu bestellen mit Zustieg in der Walter-Flex-Straße. Da kommt kein Bus mehr durch.
Antwort:
Die Nachverdichtung vorhandener Wohnquartiere ist von grundlegender Bedeutung, um in der stark wachsenden Stadt Nürnberg ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Um die Möglichkeiten für bauliche Ergänzungen im Bestand zu erweitern, hat der Stadtrat der Stadt Nürnberg im Jahr 2016 die Abstandsflächen-satzung so geändert, dass die Mindestanforderung von 0,5 H auf 0,4 H gesenkt wurde. Neben dem quantitativen Aspekt, neuen Wohnraum zu schaffen, hat die Nachver-dichtung immer auch eine qualitative Komponente, die bauliche Ergänzungen mit einem Mehrwert für die bereits vorhandene Bevölkerung zu verbinden. Ein solcher Mehrwert kann in einem verbesserten Lärmschutz für die vorhandene Bebauung oder in der Aufwertung des Quartiergrüns bestehen. Ebenso kann ein mehr an Wohneinheiten dazu beitragen, dass Infrastruktureinrichtungen und Dienstleistungsangebote ausgelastet bleiben oder neu geschaffen werden.
Aktuelles Beispiel Nachverdichtung:
Für das Grundstück Hausnummer 136 in der Walter-Flex-Straße hat die Stadt Nürnberg am 22.5. eine Baugenehmigung erteilt, die anstelle der bisher alten DHH ein Gebäude mit 5 Wohneinheiten gestattet. Deshalb hat die SV Selbsthilfe als Nachbar und die beiden anderen Nachbarn beim Verwaltungsgericht am 23.6. Klage erhoben gegen diesen Bescheid.
Begründung: Das genehmigte Gebäude fügt sich nicht in die Umgebung ein, wie im §34 BauGB gefordert.
Aus der Größe des Gebäudes ergibt sich für den Bauherren die Möglichkeit 5 Wohneinheiten zu erstellen. Dies ist für den Siedlungscharakter tödlich. Fast die ganze Grundstücksfläche ist überbaut oder für Stellplätze zugepflastert. Bei 5 Wohneinheiten muss man realistisch von 8 PKW’s ausgehen. Wenn Sie die Antwort der Stadt Nürnberg lesen auf unsere Anfrage zur Nachverdichtung bei der Bürgerversammlung im Mai 2019, dann halten wir diese als eine Verhöhnung der bereits hier lebenden Bewohner.
Wir sind nicht gegen Nachverdichtung, nur gegen eine zu starke Nachverdichtung. Ein etwas kleineres Gebäude mit einer Wohneinheit im EG, 1. OG und Dachgeschoss würde sich viel besser einfügen. Außerdem ist die Zufahrt nicht sauber geregelt. Für drei Parkplätze ist die Zufahrt von Süden her eine Spielstraße vorgesehen was die Unfallgefahr für die Eltern/Kinder erhöht ( Kindergarten Vorstadt strolche Flurnr. 508/14/20 )
Die Reaktion des Verwaltungsgerichts kam prompt, Streitwertbeschluss und Kostenrechnung in Höhe von 609 €. So kann man sich klagewillige Bürger auch vom Leibe halten, aber alles rechtens.